Der Begriff "hörbehindert oder auch hörgeschädigt" ist ein Oberbegriff, der alle Hörbehinderungen von leichter Schwerhörigkeit bis hin zur absoluten Taubheit beschreibt. Als Selbstbezeichnung wird er zumeist von den Menschen genutzt, die in Lautsprache kommunizieren.
Findet üblicherweise eine Kommunikation in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) statt oder ist sie die überwiegende oder einzig mögliche Kommunikationsform, bezeichnen sich die Menschen in der Regel als taub oder als gehörlos.
Schwerhörige Menschen, die im direkten Gespräch die Lautsprache gut verstehen, können sich bei vielen Problemen an hörende Fachleute wenden. Doch wenn die Ursache der Belastungen die Schwerhörigkeit und deren Auswirkungen im sozialen Leben ist, wissen viele Fachleute nicht weiter.
Dann ist es wohltuend, mit Menschen zu sprechen, die um die spezielle Situation von schwerhörigen Menschen wissen und auf diese eingehen können.
Hand zu Hand e.V. bietet psychosoziale Beratung für alle schwerhörigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu den psychosozialen Auswirkungen der Schwerhörigkeit.
Wir stellen uns auf die bevorzugte Form der Kommunikation unseres Gegenübers ein.